Einheitliche Notrufnummer 112 für Rettungsdienst und Feuerwehr
Mit dem Gesetz über die Errichtung und Betrieb Integrierter Leistellen (ILSG) im Freistaat Bayern hat die Staatsregierung im September 2002 die Grundlage für die flächendeckende Einführung des einheitlichen Notrufes 112 und der Errichtung von Integrierten Leitstellen für den Rettungsdienst, die Feuerwehren und den Katastrophenschutz geschaffen.
Nach einem umfangreichen Ausschreibungsverfahren hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung im Mai 2007 beschlossen, das Bayerische Rote Kreuz mit dem künftigen Betrieb der ILS Straubing zu beauftragen.