Aufgaben des ZRF Straubing

Der Zweckverband hat die Aufgabe,

  1. den Rettungsdienst entsprechend den Bestimmungen des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes und den zu seiner Ausführung erlassenen Vorschriften wahrzunehmen,
  2. eine Integrierte Leitstelle zu errichten,
  3. ab dem Zeitpunkt der Funktionstüchtigkeit der Integrierten Leitstelle die Alarmierung der Feuerwehr zu übernehmen, zu betreiben sowie für Notrufabfrage, Alarmierung und Kommunikation notwendige fernmeldetechnische Infrastruktur im Verbandsgebiet bereitzustellen und zu unterhalten.