Der Zweckverband hat die Aufgabe,
- den Rettungsdienst entsprechend den Bestimmungen des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes und den zu seiner Ausführung erlassenen Vorschriften wahrzunehmen,
- eine Integrierte Leitstelle zu errichten,
- ab dem Zeitpunkt der Funktionstüchtigkeit der Integrierten Leitstelle die Alarmierung der Feuerwehr zu übernehmen, zu betreiben sowie für Notrufabfrage, Alarmierung und Kommunikation notwendige fernmeldetechnische Infrastruktur im Verbandsgebiet bereitzustellen und zu unterhalten.