Nach Durchführung eines Auswahlverfahrens konnten am 01.10.2018 der Stellplatz in Pankofen und am 01.06.2019 der Stepplatz in Kirchroth in Betrieb genommen werden. Durchführende in Pankofen und Kirchroth sind der Malteser Hilfsdienst bzw. das Bayerische Rote Kreuz.
von links, OB Pannermayr, Landrat Laumer, Alfred Resinger, Landrat Adam
Neuer Stellplatz in Bodenmais
Nach Abschluss des Auswahlverfahrens wurde die Durchführung der Notfallrettung an den drei neuen Standorten in Bodenmais, Deggendorf und Sankt Englmar an das Bayerische Rote Kreuz vergeben.
Am 01. September 2013 erfolgte die offizielle Inbetriebnahme der drei neuen Stellplätze.
Der Stellplatz in Sankt Englmar ist täglich von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr mit einem Rettungswagen (RTW) und der notwendigen qualifizierten Besatzung einsatzbereit. Am Standort Bodenmais ist ein RTW täglich von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr im Einsatz. Am neuen Stellplatz in Deggendorf-NORD wird täglich von Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr und zusätzlich von Freitag bis Sonntag durchgehend von 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr ein RTW vorgehalten.
Die ersten Einsatzanalysen zeigen, dass die Etablierung der zusätzlichen Stellplätze durchaus sinnvoll ist. Bereits im ersten Monat der Indienststellung wurden in Bodenmais 53, in Deggendorf 182 und in Sankt Englamr 78 Einsätze gezählt.
Am 07.09.2010 wurde in Roth das neue VEF/NEF Typ Bayern 2010 an die Durchführenden übergeben. Das Fahrzeug vom Typ Ford S-Max ist am Verlegungsarzt-Standort Deggendorf stationiert. Die Erstbeschaffung wurde vom Bayerischen Roten Kreuz (BRK) durchgeführt. Nachdem mit der Durchführung des Arztbegleiteten Patiententransportes das Bayerische Rote Kreuz (BRK) und der Malteser Hilfsdienst (MHD) beauftragt wurden, wird das Fahrpersonal abwechselnd vom BRK und vom MHD gestellt.
Das VEF ist nach DIN 75079 mit modernster Fahrzeug- und Medizintechnik ausgestattet.
Näheres können sie auf den Bildern der nachfolgenden PDF-Datei ersehen.
Mit in Kraft treten des neuen Bayerischen Rettungsdienstgesetzes wurde auch der Ärztliche Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) in Art. 10 BayRDG verbindlich eingeführt.
In der Verbandsversammlung des ZRF Straubing am 25.03.2009 wurde einstimmig der Beschluss gefasst, den ÄLRD als Arbeitsgruppe von drei qualifizierten Ärztinnen oder Ärzten aus jeweils einem Gebiet eines jeden Verbandsmitglieds zu installieren, wobei für den Landkreis Straubing-Bogen und die Stadt Straubing gemeinsam ein Vertreter bestellt wird. Die Geschäftsleitung wurde beauftragt, der Verbandsversammlung bis zur nächsten Sitzung drei geeignete Bewerber vorzuschlagen.
In der Sitzung am 18.11.2009 hat die Verbandsversammlung der Bestellung der vorgeschlagenen Bewerber ÄLRD einstimmig zugestimmt.
Am 22.06.2010 haben alle drei Bewerber ÄLRD des ZRF Straubing an der Eignungsbeurteilung beim INM in München teilgenommen. Hier waren auch die beiden Geschäftsleiter des ZRF Straubing anwesend und konnten die drei Bewerber bei den verschiedenen Assessments begleiten.
Das Ergebnis der Eignungsbeurteilung wird dem ZRF Straubing bis Ende Juli 2010 mitgeteilt. Danach kann eine Bestellung der ÄLRD auf Widerruf erfolgen.
im Bild v.l. Landrat Christian Bernreiter, H. Mark Meyer-Mölleringhof, Dr. Christian Thiel, Landrad Alfred Reisinger, Dr. Jan Brem, Landrat Heinz Wölfl
Der Verbandsvorsitzende des ZRF Straubing, Herr Landrat Alfred Reisinger, hat am 26.07.2010 in einem Feierlichen Rahmen im Landratsamt Straubing-Bogen die Ärztlichen Leiter Rettungsdienst bestellt.
Herr Landrat Alfred Reisinger überreichte im Beisein von Herrn Landrat und stellvertretendem Verbandsvorsitzenden Heinz Wölfl und Landrat Christian Bernreiter die Bestellungsurkunden.
Die Arbeitsgruppe bestehend aus den drei Ärzten
wird ab 01.08.2010 die Aufgaben als Ärztlicher Leiter Rettungsdienst wahrnehmen.
Damit wurde eine wichtige Neuerung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes in die Tat umgesetzt und ein weiterer Schritt zur Verbesserung der rettungsdienstlichen Strukturen in unserem Verbandsgebiet geschaffen.
Mit in Kraft treten des neuen Bayerischen Rettungsdienstegesetzes zum 01.01.2009 wurde der bodengebundene arztbegleitete Patiententransport in Art. 15 neu eingeführt.
Die Verbandsversammlung des ZRF Straubing hat in der Sitzung am 25.03.2009 den Bedarf eines Verlegungsarztstandortes für Deggendorf festgestellt.
Grundlage für die Bedarfsfeststellung war die Fachanalyse zum arztbegleiteten Patiententransport in Bayern des Instituts für Notfallmedizin und Medizinmanagement (INM) an der Universität München aus dem Jahre 2004.
Am 08.05.2009 hat der ZRF Straubbing der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern (AOK Bayern) ein Konzept für den bodengebundenen arztbegleiteten Patiententransport am Verlegungsarztstandort Deggendorf vorgelegt.
Am 08.01.2010 hat die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern der Umsetzung des arztbegleiteten Patiententransports am Standort Deggendorf zugestimmt.
Mit der Organisation und Sicherstellung von Verlegungsärzten wurde die Kassenärztliche Vereinigung Bayern (KVB) beauftragt.
Die Ärzteschaft des Klinikums Deggendorf besetzt das Verlegungsarzt-Einsatzfahrzeug mit qualifizierten Ärztinnen und Ärzten.
In einem transparenten EU-weitem Auswahlverafahren wurden das Bayerische Rote Kreuz und der Malteser Hilfsdienst e.V. mit der Sicherstellung der Fahrzeug- und Fahrergestellung beauftragt.
Am 03.05.2010 ist der Verlegungsarzt-Standort Deggendorf in Betrieb gegangen und stellt bei Bedarf den bodengebundenen arztbegleiteten Patiententransport sicher.
Der Arztbegleitete Patiententransport wird grundsätzlich mit einem RTW durchgeführt, soweit dessen Ausstattung hierfür ausreicht. Die Arztbegleitung wird durch einen Verlegungsarzt mit Notarztqualifikation sichergestellt.
Die Anforderung des Verlegungsarztes erfolgt über die jeweils für das anfordernde Krankenhaus zuständige Rettungsleitstelle/Integrierte Leitstelle.
Die Disposition erfolgt zentral über die Rettungsleitstelle/Integrierte Leitstelle Straubing.
Ebenfalls mit in Kraft treten des neuen Bayerischen Rettungsdienstgesetzes zum 01.01.2009 wurde in Art. 43 die Fahrerin/der Fahrer des Notarzt-Einsatzfahrzeugs eingeführt.
In der Sitzung am 25.03.2009 hat die Verbandsversammlung einstimmig den Beschluss gefasst, an den Notarztstandorten eine/ein Fahrerin/Fahrer einzusetzten, wo die Rahmenbedinungen des Art. 43 Abs. 2 BayRDG eingehalten werden. Das heißt, an allen Notarztstandorten, wo der Notarzt und die/der Fahrerin/Fahrer gleichzeitig den Einsatz aufnehmen, ist eine NEF-Fahrerin bzw. ein NEF-Fahrer vorzuhalten.
Diese Bedarfsfeststellung hat der ZRF Straubing am 02.06.2009 der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern (AOK Bayern) zur Zustimmung vorgelegt. Die AOK-Bayern hat am 04.03.2010 ihre Zustimmung erteilt.
Mit Ergänzungsvereinbarung vom 17.05.2010/31.05.2010 wurde das Bayerische Rote Kreuz mit der Sicherstellung der Fahrergestellung der Notarzteinsatzfahrzeuge beauftragt.
Die Ergänzungsvereinbarung ist zum 01.06.2010 in Kraft getreten.
Der RTW Adipaositas wurde für den Transport schwergewichtiger (adipöser) Patienten konzipiert. Für den Rettungsdienstbereich Straubing wurde die Rettungswache des BRK Kreisverbandes Deggendorf Deggendorf als Standort für den neuen RTW Adipositas festgelegt.
Der RTW Adipositas hat am 30.04.2010 seinen Betrieb in Deggendorf aufgenommen.